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Ohne Moral kein Recht: Wenn eine Gesellschaft im Graubereich zwischen Legalität und Legitimität navigiert

Das wohl älteste Beispiel für den Wert der Moral bei der Findung eines gerechten Rechtsspruches ist das salomonische Urteil. Und heute? Von der Kommunalpolitik über Wirtschaftsskandale bis zu den sozialen Medien: Überall dort, wo sich Akteure auf bloße Legalität berufen und moralische Standards ignorieren, zeigt sich ein gefährlicher Riss im gesellschaftlichen Fundament. Warum legales Handeln nicht automatisch legitim ist.


Artikel:

Legal ist nicht legitim: Weshalb Moral und Recht zwei unterschiedliche Dinge sind

Konzerne nutzen Steuergeld durch formale Konstrukte. Hasspostings bleiben unterhalb der Strafbarkeitsgrenze. Bürgermeister profitieren von Umwidmungen ihrer Grundstücke.

All dies ist legal – doch ist es auch legitim? Zwischen dem, was Gesetz ist, und dem, was moralisch vertretbar scheint, klafft oft eine gefährliche Lücke. Philosophen von Kant bis Radbruch haben diese Unterscheidung präzise beschrieben. Aktuelle österreichische Fälle zeigen: Ohne moralisches Fundament wird jede Gesetzgebung zur Farce.


Titelbild
Foto: @ Juergen Fabranz

Wie man ein eigenes Grundstück umwidmet? Mancher Bürgermeister weiß, wie es geht.

Die philosophische Grundlage: Kant und die Trennung von Legalität und Moralität

Immanuel Kant unterschied in seiner „Metaphysik der Sitten“ (1797) klar zwischen Recht und Moral. Das Recht reguliert äußere Handlungen und ist mit staatlichem Zwang durchsetzbar. Sein Fokus liegt auf der Aufrechterhaltung äußeren Friedens und der Ordnung. Die Moral hingegen bezieht sich auf die persönlichen Maximen des Gewissens und Willens, sie ist nicht erzwingbar, sondern appelliert an die freiwillige Einsicht des Einzelnen. Kant prägte den Begriff der „Legalität“: Eine Handlung kann äußerlich dem Gesetz entsprechen, ohne aus moralischer Gesinnung zu erfolgen. Wo systematisch nur noch auf Legalität geachtet wird, während die Legitimität – die moralische Berechtigung – ignoriert wird, entsteht ein hohles System. Gesetze werden zur bloßen Technik der Machtausübung.
Die österreichische Gegenwart bietet reichlich Anschauungsmaterial für die Kluft zwischen Recht und Moral.

Wirtschaftsskandale im Schutz der Legalität
Die COVID-19 Finanzierungsagentur des Bundes (COFAG) wurde 2023 vom Verfassungsgerichtshof als verfassungswidrig eingestuft, nachdem bereits 20 Milliarden Euro verteilt worden waren, vielfach ohne ausreichende Kontrolle. Der Signa-Konzern von René Benko hinterließ Milliardenschulden, während Steuergeld in Form von Garantien geflossen war. Die ÖVP-Korruptionsaffäre rund um Sebastian Kurz offenbarte geschönte Umfragen und gekaufte Berichterstattung, mit Steuermitteln finanziert. Die Wirtschaftskammer stand wegen Wahlmanipulation in der Kritik.
Aber auch Kickls Innenministerium überwies über eine Million Euro an Wolfgang Fellners Mediengruppe, während der Standard mit 8.700 Euro abgespeist wurde. 19.000 Euro flossen an das rechtsextreme, als „tendenziell antisemitisch“ eingestufte Medium „Wochenblick“. Interne Chats belegen die Strategie: Strache schrieb an Minister, man müsse Fellner „klarmachen, dass wir ihn nicht mit Inseraten füttern, damit er permanent gegen uns anschreibt.“
Rechtlich bewegt sich dies in einer Grauzone. Bisher gab es keine Verurteilungen, die Unschuldsvermutung gilt. Moralisch aber ist der Fall eindeutig: Steuergeld wurde zur parteipolitischen Imagepflege missbraucht, kritische Medien wurden benachteiligt, rechtsextreme Plattformen gefördert.
Die Kluft zwischen Recht und Moral durchzieht das gesamte politische Spektrum:
Die Grünen gerieten 2022 mit einem „Sideletter“ zur Koalitionsvereinbarung in die Kritik: In dem geheimen Zusatzpapier mit der ÖVP wurden detailliert Postenbesetzungen in staatsnahen Betrieben, der Nationalbank und beim ORF aufgeteilt. Rechtlich sind solche Koalitionsabsprachen nicht verboten. Moralisch steht dies jedoch im Widerspruch zum Anspruch der Grünen auf Transparenz und saubere Politik, zumal die eigene Basis nicht informiert wurde.
Bei der SPÖ sorgte 2022 die „Wien Energie“ für Aufsehen: Das zu 100 Prozent der Stadt Wien gehörende Unternehmen hatte mit der dreifachen Menge an Strom gehandelt, die es produzieren konnte, und geriet in finanzielle Schieflage.
In all diesen Fällen wurden formale Strukturen ausgenutzt, die rechtlich kaum angreifbar waren, aber moralisch inakzeptabel. Die Akteure beriefen sich auf Legalität und entzogen sich moralischer Verantwortung.

Wie diese Beispiele der „moralfreien Legalität“ auf die Lokalpolitik abfärben, zeigt die österreichische Realität:

Umwidmungsgewinne und Machtmissbrauch
Der Pyhraer Bürgermeister Günther Schaubach kaufte ein Grundstück für 373.900 Euro. Zwei Monate später widmete der Gemeinderat es in Bauland um, Schaubach verließ bei der Abstimmung den Raum. Ein Jahr später verkaufte er es um 596.000 Euro. Gewinn: 222.000 Euro. Alfred Riedl in Grafenwörth verdiente durch mehrere solcher Transaktionen etwa eine Million Euro.
Rechtlich mag dies korrekt sein. Moralisch bleibt ein bitterer Nachgeschmack. Der Informationsvorsprung, den ein Bürgermeister über künftige Umwidmungen besitzt, ist ein Machtinstrument. Wer es zum persönlichen Vorteil nutzt, verstößt nicht gegen Gesetze, aber gegen das Vertrauen der Bürger.

Auch der Fall der rechtswidrigen, aber dennoch für gültig erklärten Volksbefragung in Waidhofen an der Thaya zeigt: Rechtlich gibt es keine Handhabe, moralisch ist das Signal verheerend.
Im März 2024 stimmten - nach einer Propagandawalze der Windkraft-Betreiber und mit Gemeindemitteln finanzierten PR-Kampagnen - die Bürger*innen (ausgeschlossen waren die tendenziell kritischen Zweitwohnsitzer*innen) über die Errichtung eines industriellen Windparks ab, ausgerechnet auf dem Predigtstuhl, einem bewaldeten Höhenzug, der „Mystischer Wächter des Waldviertels“ genannt wird. Eine sehr knappe Mehrheit befürwortete das Projekt.
Auf Grund der manipulativen bzw. „missverständlichen Fragestellung“ erklärte der Verfassungsgerichtshof die Volksbefragung im Juli 2025 für rechtswidrig.
Bürgermeister Josef Ramharter (ÖVP) hält dennoch am Ergebnis fest und lehnt eine Wiederholung ab.
Seine Argumentation: „Es wäre bedenklich, wenn man Volksbefragungen so lange wiederholt, bis man das gewünschte Ergebnis hat.“ Diese Logik verkehrt demokratische Prinzipien ins Gegenteil. Gerade weil das Verfahren fehlerhaft war, wäre eine ordnungsgemäße Wiederholung das Gebot rechtsstaatlicher Sorgfalt. Rechtlich ist Ramharters Haltung nicht angreifbar, denn Volksbefragungen sind ohnehin nicht bindend. Moralisch sendet dies jedoch ein verheerendes Signal: Demokratische Legitimation wird beansprucht, obwohl das Verfahren selbst den Anforderungen nicht genügte. Hier zeigt sich exemplarisch, wie sich Entscheidungsträger hinter formaler Legalität verschanzen, während sie moralische Standards unterlaufen.

Von der Regierung zur Lokalpolitik und weiter im Trickle-Down-Effekt zu den Bürger*innen:
Der unkontrollierte Raum der sozialen Medien
In sozialen Netzwerken zeigt sich die Kluft besonders deutlich. Hasskommentare, Desinformation und gezielte Manipulation sind oft legal, solange sie unterhalb strafbarer Tatbestände bleiben. Plattformen verstecken sich hinter ihrer Rolle als „Intermediäre“ und entziehen sich moralischer Verantwortung mit dem Verweis auf Meinungsfreiheit.
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Gustav Radbruch Bild: [KI-generiert] © faktenstrom.at

Die Radbruch'sche Formel: Wenn Gesetze ihre Legitimation verlieren

Der deutsche Rechtsphilosoph Gustav Radbruch (1878-1949) vertrat zunächst einen strengen Rechtspositivismus: Recht und Moral seien strikt zu trennen. Die Erfahrung des Nationalsozialismus veranlasste ihn zur fundamentalen Revision.

1946 veröffentlichte er „Gesetzliches Unrecht und übergesetzliches Recht“ – die einflussreichste rechtsphilosophische Schrift des 20. Jahrhunderts.

Darin zu lesen: Wo Gesetze die Gleichheit aller Menschen bewusst verleugnen oder ein unerträgliches Maß an Ungerechtigkeit erreichen, verlieren sie ihren Rechtscharakter. „Extremes Unrecht ist kein Recht.“ Das Bundesverfassungsgericht Deutschlands wandte diese Formel bei NS-Unrecht und in den Mauerschützenprozessen an: Auch wenn DDR-Gesetze den Schusswaffengebrauch erlaubten, waren diese Normen „unerträglich ungerecht“.

Radbruchs Vermächtnis: Recht ohne moralische Grundlage ist leere Form. Wo das Gesetz zum Instrument des Unrechts wird, muss das Gewissen sprechen.

Ohne Moral wird jede Gesetzgebung zur Farce

Die aufgezeigten Fälle aus Österreich – von Grafenwörth bis zur COFAG, von den sozialen Medien bis zu den Grundstücksgeschäften – illustrieren eine fundamentale Wahrheit: Recht allein reicht nicht aus, um eine Gesellschaft zusammenzuhalten. Wo sich Entscheidungsträger hinter formaler Legalität verstecken und moralische Verantwortung negieren, erodiert das Fundament des gesellschaftlichen Konsenses.
Immanuel Kant unterschied zwischen Legalität und Moralität: Eine Handlung kann äußerlich gesetzeskonform sein, ohne aus moralischer Gesinnung zu erfolgen. Wo aber systematisch nur noch auf Legalität geachtet wird, während die Legitimität ignoriert wird, entsteht ein hohles System. Gesetze werden zur bloßen Technik der Machtausübung.

Die Radbruch'sche Formel erinnert daran: Recht benötigt eine ethische Grundlage. Rechtssicherheit ist ein hohes Gut, aber nicht das höchste. Wo Gesetze die Menschenwürde und Gleichheit bewusst verletzen oder Ungerechtigkeit ein unerträgliches Maß erreicht, verlieren sie ihre Verbindlichkeit.

Für die Gegenwart bedeutet dies: Eine wesentliche Säule jeder funktionierenden Gesellschaft sind Ethik und Moral. Sie bilden den Kitt, der über formale Strukturen hinaus Menschen an gemeinsame Werte bindet. Bürgermeister, die ihre Machtposition für persönliche Bereicherung nutzen, Politiker, die Volksbefragungen instrumentalisieren, Konzerne, die Steuermittel veruntreuen, sie alle mögen legal handeln, aber sie untergraben das Vertrauen in die Institutionen.
Wo Moral unter Berufung auf Gesetz und Recht negiert wird, untergräbt dies jeden gesellschaftlichen Konsens. Denn Gesetze sind nur so stark wie die Überzeugung, dass sie einem höheren Zweck dienen: dem Gemeinwohl, der Gerechtigkeit, der Menschenwürde. Ohne diese Bereitschaft wird jede Gesetzgebung zur Farce, jede Demokratie zur leeren Hülse.
Recht und Moral mögen zwei verschiedene Dinge sein, aber nur gemeinsam bilden sie das Fundament einer freien, gerechten Gesellschaft.
  • Autor: Johanna Brandhauser
  • Datum: 01.01.2025

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Autorenprofil:

Johanna Brandhauser ist Autorin und Kommunikationsexpertin, die seit Jahren internationale Großkonzerne in ihrer Kommunikationsstrategie berät. Ausgebildet in Österreich hat sie weltweit gearbeitet und internationale Auszeichnungen erhalten. Für faktenstrom schreibt sie unter dem Heteronym Johanna Brandhauser Gastbeiträge im Bereich Gesellschaft und Kommunikation.